Titandioxid zu Unrecht eingestuft

Die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ ist laut Urteil des EuG rechtswidrig.

Ein bewährter Stoff steht in der Diskussion

Ob Produkte mit Titandioxid Warnhinweise erhalten müssen, war lange umstritten. Wie kam es zu der Entscheidung?

Der sichere Umgang mit Farben

Die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich Krebs erzeugend“ bezieht sich auf das Einatmen von Stäuben. Da Titandioxidpartikel in Lacken, Farben und Druckfarben jedoch fest eingebunden sind, können sie gar nicht eingeatmet werden. Nur bei Spezialanwendungen von Farben und Lacken sollten Sie Sicherheitsvorkehrungen treffen.  

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Das Streichen mit Rolle und Pinsel ist völlig unbedenklich.
Farben und Lacke sind auch nach dem Verarbeiten sicher. Das heißt, es werden nach dem Trocknen keine Rückstände freigesetzt.
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Nur wenn Sie Farben und Lacke sprühen, sollten Sie sich schützen – unabhängig davon, ob Titandioxid enthalten ist oder nicht.
Beim Abschleifen von beschichteten
Oberflächen können immer Stäube entstehen, weshalb Sie sich auch hier schützen sollten.
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Was Titandioxid ist

Titandioxid ist eine weiße, anorganische Verbindung, die seit circa 100 Jahren aus dem in der Natur sehr häufig vorkommenden Erz Ilmenit gewonnen wird. Es reagiert praktisch nicht mit anderen Stoffen. TiO2 (chemische Formel) ist ungiftig, nicht brennbar und nahezu unlöslich in Wasser und organischen Lösungsmitteln.

Das Weißpigment verbessert den Weißgrad und die Helligkeit von vielen Stoffen ohne Risiken. Weltweit werden pro Jahr etwa 7,2 Millionen Tonnen Titandioxid produziert. Ein gutes Drittel davon stammt aus Westeuropa. Fast 60 Prozent dieser Menge kommt in Lacken, Farben und Druckfarben zum Einsatz.

Warum Titandioxid in Farben unverzichtbar ist

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Ein hoher Brechungsindex und ein sehr großes Lichtstreuvermögen machen Titandioxid zum Weißmacher mit dem höchsten Deckvermögen.
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Titandioxid steckt in Farben und Lacken für den professionellen, gewerblichen Einsatz sowie in hochwertigen Wandfarben für Heimwerker.
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Weiß für eine bunte Welt: Titandioxid ist sowohl bei der Herstellung von weißer Wandfarbe, als auch von deckenden Farbtönen unentbehrlich.
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Es existiert derzeit kein anderes Pigment, das TiO2 in Bezug auf seine Deckungskraft und Umweltverträglichkeit entspricht. Zudem ist Titandioxid sehr witterungsbeständig.
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Wegen seinen hervorragenden Eigenschaften kommt TiO2 nicht nur in Farben und Lacken, sondern auch in Kunststoffen, Textilien, Lebens- und Futtermitteln sowie bei der Papierherstellung zum Einsatz.
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Titandioxid wird auch für pharmazeutische und kosmetische Produkte verwendet.

Was Sie sonst noch über Titandioxid wissen sollten

Wir möchten auf unserer Website möglichst alle Fragen zum Thema Titandioxid beantworten. Deshalb haben wir neben unseren Artikeln und dem Leitfaden zum sicheren Umgang mit Farben und Lacken eine umfangreiche List mit den am häufigsten gestellten Fragen und Antworten (FAQ) angelegt:

Absolut nicht. Das Streichen mit titandioxidhaltigen Farben und Lacken ist nach wie vor völlig ungefährlich. Es bestehen keinerlei Gesundheitsrisiken – sofern Sie die Produkte sachgemäß verarbeiten.

Diese Einstufung basiert im Wesentlichen auf zwei Studien mit Ratten. Hier kam es vereinzelt zu Entzündungen in der Lunge. Allerdings waren die Tiere über eine längere Zeit unverhältnismäßig hohen Mengen an Titandioxidstaub ausgesetzt. Wegen dieser unrealistischen Rahmenbedingungen werden die Studienergebnisse kontrovers diskutiert und wissenschaftlich unterschiedlich bewertet.

Fakt ist: Die von der EU angeordnete Einstufung von Titandioxid als „kann vermutlich Krebs erregen“ bezieht sich nur auf einen Sonderfall: nämlich auf das Einatmen von Titandioxidstäuben. Mit solchen Stäuben kommen Sie allerdings beim Streichen und Lackieren nicht in Berührung. Denn in Farben und Lacken liegt das Pigment nicht in Pulverform vor und kann folglich auch nicht eingeatmet werden. Vielmehr ist Titandioxid dort sicher im Bindemittel gebunden. Auch in Kunststoffprodukten liegt Titandioxid nicht als Pulver vor, sondern ist fest in einer Matrix eingebunden.

Das hat der Gesetzgeber erkannt und titandioxidhaltige Produkte und Erzeugnisse auch nicht als „kann vermutlich Krebs erzeugen beim Einatmen“ eingestuft. Für Sie als Anwender und alle, die mit Titandioxid zu tun haben, ist also klar zu unterscheiden: Habe ich es mit Titandioxid als Pulver zu tun? Das sind im Regelfall nur die industriellen Hersteller und Verwender des Titandioxidpulvers. Oder wende ich titandioxidhaltige Produkte wie Farben und Lacke an, was völlig unbedenklich ist.

Titandioxid hat von allen Weißpigmenten das höchste Deckvermögen und die höchste Lichtstreukraft. Deshalb ist es nicht nur in weißer Farbe enthalten, sondern eine unentbehrliche Komponente in mehr als 90 Prozent aller Farben. Alternative Weißpigmente wie etwa Calciumcarbonat reichen nicht an die Eigenschaften von Titandioxid heran. Der Bedarf an Farbe und Arbeitsschritten ist hier deutlich größer. Wenn Sie also bei der Farbqualität keine Kompromisse eingehen möchten, sind titandioxidhaltige Farben, Lacke und Druckfarben nach wie vor die erste Wahl und das Maß aller Dinge.

Die Auswirkungen für den Umgang mit titandioxidhaltigen Abfällen sind derzeit nicht absehbar. Tatsache ist: Die Einstufung von Titandioxid wirkt sich abfallrechtlich aus. Da das Abfallrecht aber nicht zwischen Pulvern („kann vermutlich Krebs erregen“) und Feststoffen (also bestrichenen Produkten, die harmlos sind, da hier das Titandioxid gebunden ist) unterscheidet, sind alle Abfälle mit einem Titandioxidgehalt ab 1 Prozent zu überprüfen, ob diese als gefährlicher Abfall zu behandeln sind.

Hier geht es zu weiteren Fragen und Antworten.


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