Sie fragen sich, was Sie bei Ihrer Arbeit mit titandioxidhaltigen Lacken, Farben und Druckfarben künftig beachten müssen?

Das Arbeiten mit titandioxidhaltigen Farben und Lacken ist grundsätzlich unbedenklich, da Titandioxid unter normalen Bedingungen nicht eingeatmet werden kann. Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes gelten jedoch unverändert: Das Hantieren mit Farbsprühsystemen oder Schleifarbeiten erfordert besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Einstufung gilt nicht für Farben und Lacke

Die von der EU beschlossene Einstufung von Titandioxid als möglicherweise krebserregend gilt nur für das Pigment in Pulverform, wenn also Titandioxid in Form von Staub vorliegt und eingeatmet werden könnte. In Farben und Lacken dagegen ist das Pigment im Bindemittel fest gebunden.

Der richtige Umgang ist entscheidend

Maler, Lackierer sowie alle, die titandioxidhaltige Farben, Lacke und Druckfarben verarbeiten, unterliegen bestimmten Regelungen und Empfehlungen des Arbeitsschutzes. Die neuen Gefahrenhinweise auf den Etiketten von Lacken und Farben beziehen sich vor allem auf Sprühanwendungen: Dabei werden Farbe und Lacke fein zerstäubt und könnten beim Einatmen in die Lunge gelangen und so möglicherweise die Gesundheit beeinträchtigen.

Beim Bearbeiten großer Flächen sind Sprühanwendungen jedoch oft effizienter als Rolle und Pinsel. Daher hat das Tragen einer Atemschutzmaske oberste Priorität.

Auch beim Abschleifen von Oberflächen entstehen Stäube, die Schleimhäute und Atemwege reizen können. Allerdings wird dabei kein Titandioxid als Partikel freigesetzt. Dieses ist nach Untersuchungen der TU Dresden auch beim Schleifen noch fest in der Bindemittelmatrix der Abriebpartikel eingebunden. Herkömmliche Schutzmaßnahmen für Mund und Augen sind also auch hier ausreichend, um einer gesundheitlichen Schädigung vorzubeugen.

Empfehlungen für ein sicheres Arbeiten mit titandioxidhaltigen Materialien:

  • Beachten Sie die Hinweise auf den Verpackungen von Farben und Lacken und folgen Sie den Sicherheitsanweisungen.
  • Halten Sie die nötigen Arbeitsschutzvorgaben ein. Besondere Sorgfalt gilt hier beim Sprühen und Schleifen.
  • Farbsprühsysteme sollten nur von Menschen mit Sachkenntnis eingesetzt werden.
  • Moderne Schleifmaschinen saugen einen Großteil des entstehenden Abriebs bereits ab, bevor dieser in der Luft freigesetzt werden kann.

Klare Vorgaben beim Arbeitsschutz

Der besonnene Umgang mit Farben und Lacken bleibt also entscheidend. So gesehen bringen die Einstufung und Gefahrenhinweise für Titandioxid für Sie als Maler und Lackierer nichts Neues.