Welche Folgen ergeben sich für mich als Händler nach der Einstufung von Titandioxidpulver?

Spätestens ab dem 01. Oktober 2021 müssen Etiketten von Neulieferungen von titandioxidhaltigen Farben und Lacken entsprechende Gefahrenhinweise tragen. Bis dahin gilt eine Übergangsphase von 18 Monaten.

Das bedeutet: Titandioxid in Pulverform und titandioxidhaltige Gemische dürfen ab diesem Zeitpunkt von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern nur noch gemäß der neuen Einstufung gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht werden.

Lagerbestände ohne Etikettierung rasch räumen

Obgleich die Frist zum 1. Oktober 2021 nur für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender streng gilt und somit für den Handel ein gewisser Ermessensspielraum besteht, empfiehlt es sich, die Lager mit Altbeständen möglichst rasch zu leeren, da in der CLP-Verordnung keine eigene allgemeine Abverkaufsfrist für den Handel festgelegt ist. Für Sie als Händler heißt das: Vorräte dieser Stoffe und Gemische mit der alten Kennzeichnung müssen möglichst rasch abverkauft werden. Alternativ ist es möglich, sie vor dem Inverkehrbringen neu zu kennzeichnen. Als Händler sind Sie aber nicht dazu verpflichtet, Stoffe oder Gemische einzustufen und zu kennzeichnen. Hier dürfen Sie sich auf die Einstufung und Kennzeichnung der Hersteller und Importeure verlassen.

Was Sie beachten sollten

Wenn Sie als Unternehmer jedoch große Mengen aufkaufen und diese in kleinere Gebinde umverpacken, gelten Sie als nachgeschalteter Anwender und müssen die Verpackungen etikettieren. Kaufen Sie als Händler titandioxidhaltige Farben und Lacke im Ausland, gelten Sie als Importeur und sind ebenfalls zu einer Etikettierung verpflichtet. Mehr Informationen zu den Rechten und Pflichten erfahren Sie hier.

Produkte könnten Blauen Engel verlieren

Ob titandioxidhaltige Farben künftig Umweltzeichen wie den Blauen Engel tragen dürfen, ist bislang noch nicht geklärt. Derzeit sind knapp 1.750 Farben, Lacke und Putze mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Dieses Umweltzeichen wird vom Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt, der Jury Umweltzeichen und dem RAL (Deutsches Institut für Gütersicherung und Kennzeichnung) vergeben.

Laut Vergaberichtlinien für den Blauen Engel dürfen Produkte keine kanzerogenen Stoffe enthalten. Die Laufzeit der aktuell gültigen Vergaberichtlinien zum Blauen Engel für Innenwandfarben, Lacke und Innenputze endet aber erst 2023. Für diese Produkte wird dann möglicherweise aufgrund der Einstufung von Titandioxid kein Umweltzeichen mehr vergeben. Derzeit prüft die Jury Umweltzeichen das weitere Vorgehen bezüglich der neuen Einstufung von Titandioxid.

Keine Alternativen ohne Verzicht auf Qualität

Noch ist unklar, wie sich die Einstufung von Titandioxid auf die Akzeptanz beim Verbraucher auswirkt. Prinzipiell sollten Sie sich als Händler nicht verunsichern lassen. Klar ist: Titandioxid hat die beste Deckkraft, Witterungsbeständigkeit und Farbbrillanz. Bislang gibt es keine Alternative ohne einen Verzicht auf Qualität oder Umweltverträglichkeit.