Im Februar 2020 wurden die neuen Regelungen zur Einstufung von pulverförmigem Titandioxid als Teil der 14. ATP zur CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab dem 01. Oktober 2021 ist die neue Einstufung in allen europäischen Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.
Dabei unterscheidet sich die Kennzeichnung vom Stoff zu den verschiedenen Produkten erheblich:
Neue verpflichtende Warnhinweise für flüssige und feste Gemische mit mehr als 1% Titandioxid
Neue Gefahrenkennzeichnung für pulverförmiges Titandioxid und pulverförmige Gemische mit mehr als 1% Titandioxid und einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 Mikrometer
Fertige Erzeugnisse brauchen diese Warnhinweise nicht zu tragen.