Mehr Verbraucherschutz durch Kennzeichnung titandioxidhaltiger Farben und Lacke
Die neuen Hinweise auf den Etiketten von Farben und Lacken sorgen für mehr Transparenz und sollen vor dem Einatmen von titandioxidhaltigen Stäuben warnen. Wenn Farben und Lacke aufgesprüht werden, sollten Sie besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen und eine entsprechende Schutzausrüstung, wie zum Beispiel einen Mundschutz, tragen. Ebenso sollten Sie sich beim Abschleifen von lackierten Oberflächen schützen, unabhängig davon, ob Titandioxid enthalten sein könnte oder nicht.
Auch verarbeitete Farbe ist ungefährlich
Farben und Lacke sind auch nach dem Verarbeiten sicher. Das heißt, es werden nach dem Trocknen keine Rückstände freigesetzt – schon gar nicht das Pigment Titandioxid. Es bleibt im Bindemittel der Farbe fest eingebunden und kann nicht freigesetzt werden. Sie dürfen sich also an der strahlend weiß gestrichenen Wand ebenso erfreuen wie am neu lackierten Küchentisch.
Die Gefahrenhinweise sind vor allem eine Maßnahme des Verbraucherschutzes. Die Hinweise sollen Orientierung bieten, Anwender schützen und die Sicherheit im Umgang erhöhen. Solche Gefahrenhinweise kennt man auch von anderen Haushaltswaren wie Spülmitteln oder Abflussreinigern, die reizende Stoffe enthalten.
Eine solche Kennzeichnung schreibt die Europäische Union vor, denn bei uns gilt das Vorsorgeprinzip. Immer dann, wenn Produkte und Erzeugnisse bestimmte Chemikalien enthalten, wird der Verbraucher auf dem Etikett darüber informiert, sodass er beim Anwenden besondere Vorsicht walten lassen kann.
Titandioxid – gefährlich oder nicht?
Dass titandioxidhaltige Produkte und Erzeugnisse, wie vereinzelt in der Presse behauptet, Krebs erzeugen, ist nicht korrekt. Die Einstufung „kann vermutlich Krebs erzeugen beim Einatmen“ bezieht sich auf das Arbeiten mit Titandioxidpulver. Folglich geht von Titandioxid, wie wir der Substanz im Alltag begegnen, keine Gefahr aus, und sie ist beim Streichen sowie im getrockneten Zustand völlig unbedenklich.