Unterschiedliche Staubgrenzwerte in Europa

Bei der Diskussion um eine Einstufung von Titandioxid spielt der Arbeitsschutz eine immer stärkere Rolle.

(Frankfurt, 23.10.2018) Nachdem sich die deutsche Bundesregierung gegen eine Einstufung des Weißpigments im Rahmen der CLP-Verordnung ausgesprochen hat, geht es konkret um die Staubgrenzwerte am Arbeitsplatz in der EU. Deutschland vertritt den Standpunkt, dass es zum Schutz von Arbeitnehmern effektiver wäre, die unterschiedlichen nationalen Grenzwerte für die maximale Staubbelastung am Arbeitsplatz europaweit zu vereinheitlichen. Tatsächlich haben die meisten EU Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer bereits geschaffen, allerdings sind diese uneinheitlich, wie unsere aktuelle Karte hier zeigt.

Während beispielsweise Deutschland einen sehr niedrigen Grenzwert von 1,25 mg/Kubikmeter vorschreibt, lassen andere Staaten bis zu 10 mg zu. In Frankreich liegt der Staubgrenzwert immer noch um das Vierfache höher als in Deutschland. Solche Unterschiede bei den Produktionsbedingungen sind in einem Binnenmarkt auf Dauer nicht hinnehmbar. Die Diskussion um einen Vereinheitlichung der Staubgrenzwerte hat gerade erst begonnen. Sie ist notwendig und sinnvoll, um den Arbeitsschutz in Europa einen großen Schritt voranzubringen.