Bundesregierung: „Einstufung ungeeignet für Gesundheitsschutz“ – Vereinheitlichung der Arbeitsplatz-Staubgrenzwerte in Europa gefordert
(Frankfurt, 18.09.2018) In die europäische Diskussion um eine Einstufung von Titandioxid als „vermutlich krebserzeugend“ ist Bewegung gekommen: Deutschland hat Position bezogen und den Kritikern einer Einstufung den Rücken gestärkt: Die Bundesregierung hat sich in einer Stellungnahme ausdrücklich gegen eine Einstufung von Titandioxid im Rahmen der CLP-Verordnung ausgesprochen und statt dessen vorgeschlagen, die Vorschriften zum Arbeitsschutz bezüglich Staub in Europa zu vereinheitlichen.
Damit hat sich der erste EU-Mitgliedstaat eindeutig gegen eine Einstufung im Rahmen der CLP-Verordnung ausgesprochen. In dem an die Kommission gerichteten Schreiben bezweifelt das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass eine Einstufung „eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme zur Verringerung der mit Titandioxid verbundenen Risiken und der Risikokommunikation darstellt“. Eine Einstufung würde für zahlreiche Massenprodukte und Gemische, insbesondere für Farben und Lacke gelten, bei denen Titandioxid in einer festen Matrix eingebunden ist und daher gar nicht eingeatmet werden kann. Der Gefahrenhinweis durch eine Kennzeichnung beziehe sich jedoch auf das Einatmen von Stäuben und würde daher zu keinem Mehrwert für den Gesundheitsschutz führen.
Die vorgeschlagene Einstufung von Titandioxid würde außerdem für die gesamte Gruppe der schwer löslichen, biopersistenten Stäube „einen schwierigen Präzedenzfall“ schaffen. Deshalb sollte Titandioxid nicht im Rahmen der CLP-Verordnung eingestuft werden, empfiehlt das Schreiben. Vorgeschlagen wird stattdessen, die unterschiedlichen nationalen Grenzwerte für die maximale Staubbelastung am Arbeitsplatz europaweit zu vereinheitlichen. Tatsächlich haben die meisten EU-Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer geschaffen, allerdings sind diese uneinheitlich. Deutschland hat den niedrigsten Grenzwert in Europa und ist beim Thema Staubschutz auch international Vorreiter.
Wie das weitere Verfahren abläuft, hängt entscheidend von der Haltung der übrigen Mitgliedstaaten ab. Sollte die Kommission den Eindruck gewinnen, dass der deutsche Vorschlag von anderen Mitgliedstaaten unterstützt wird, könnte eine Entscheidung über eine Einstufung von Titandioxid zunächst vertagt werden. Sollte die Kommission dagegen an einer Einstufung festhalten wollen, könnte eine Abstimmung Anfang Dezember 2018 erfolgen. Dann käme es darauf an, dass neben Deutschland weitere Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag stimmen. Im bisherigen Verlauf der Diskussion hatten unter anderem Großbritannien und Slowenien Vorbehalte gegen eine Einstufung vorgebracht. Die Kommission wird bei ihrer Entscheidung allerdings auch berücksichtigen, dass ihr Mandat Ende Mai nächsten Jahres mit den Wahlen zum Europäischen Parlament ausläuft. Dies könnte dafür sprechen, die endgültige Entscheidung im Fall Titandioxid der nächsten Kommission zu übertragen.
Kommentar zur Position der Bundesregierung: „Der Lackmustest“, S. 15