EU stuft Titandioxid gegen Kritik als „möglicherweise krebserregend“ ein

Industrieverbände können folgenschwere Einstufung ohne weitreichende Folgenabschätzung nicht nachvollziehen.

Die EU-Kommission hat am 04. Oktober 2019 entschieden, das Weißpigment Titandioxid als einen „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen“ zu klassifizieren – und das obwohl sich die Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten auf der Sitzung am 18.09.2019 dagegen ausgesprochen hat. Während bisher die Zustimmung der Experten nötig war, kann die Kommission aber durch eine Verfahrensumstellung auf einen sogenannten Delegierten Rechtsakt im Juli dieses Jahres nun auch im Alleingang eine solche Entscheidung treffen.

Die Einstufung soll für Titandioxid in Pulverform und auch für pulverförmige Gemische gelten, deren Partikel Titandioxid enthalten. Außerdem sollen flüssige Gemische, z.B. Lacke, Farben und Druckfarben, auf ihrer Verpackung einen Warnhinweis bezüglich Sprüh-Anwendungen enthalten, selbst wenn sie nicht für Sprühanwendungen geeignet sind.

Sollten weder der Rat noch das Europäische Parlament innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, würde sie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Rechtlich verbindlich würden Einstufung und Warnhinweise nach Ablauf einer Übergangsphase von 18 Monaten, das heißt voraussichtlich ab Sommer 2021. Die Industrie hat bereits angekündigt, die Entschidung juristisch überprüfen zu lassen.

Pressemeldung Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (07.10.2019)

Pressemeldung Verband der Mineralfarbenindustrie e.V. (07.10.2019)